In Meer und Brackwasser: Angeln auf Aal ab 2023 verboten

Im Meer und Brackwasser ist das Angeln auf Aal verboten

Um die Aale zu schützen, haben die Minister im EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei ein umfangreiches Paket geschnürt. Dazu gehört das Verbot des Aalangelns für Freizeitangler. Außerdem soll die Schonzeit des Aals für den kommerziellen Fang auf 6 Monate ausgedehnt werden. Dies gilt für das Meer und angrenzende Brackwasser im Nordost-Atlantik, der Ostsee und dem Mittelmeer. Das Schwarze Meer ist ausgenommen. Da die Zugrouten der Aale unterschiedlich verlaufen, sollen die einzelnen Länder die Schonzeiten an das Verhalten der Aale anpassen. Dabei sollen sie die geografischen Wanderungsbewegungen der Aale, besonders der Glas- und Blankaale, berücksichtigen.

Aale sind halbjährig geschont

Außerdem hat die EU eine Aalschonzeit von sechs Monaten im Meer vorgeschlagen. Dank deutscher Unterstützung wurde eine feste, EU-weite Schonzeit von drei Monaten festgelegt. Die reicht in der Ostsee von Oktober bis Dezember, in der Nordsee von September bis November. Die übrigen drei Monate sollen die Mitgliedstaaten festlegen.

 

 

 

Der Glasaalfang zu Besatzzwecken wird weiterhin möglich sein. Leider wurde der Glasaalfang zum menschlichen Verzehr jedoch nicht komplett verboten. Vor den europäischen Küsten werden also weiterhin große Mengen an jungen Glasaalen abgefangen, um anschließend exportiert und weiterverarbeitet zu werden. Der Schmuggel mit den begehrten Fischen ist übrigens ein florierendes Geschäft. Auf dem Schwarzmarkt bringt 1 Kilo Glasaal mehrere Tausend Euro ein.

 

In Binnengewässern ist das Aalangeln noch erlaubt

Das Angeln auf Aal ist, wie eingangs erwähnt, nur im Meer und in Brackwasserzonen verboten. In Binnengewässern dürfen Angler weiterhin Aale fangen, zumindest in Deutschland. Andere europäische Länder haben jedoch ein noch schärferes Aalfangverbot. So sind Aale in Norwegen, Schweden und den Niederlanden vollständig geschont.

Quelle: DAFV, LSFV SH

 

 

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