Bestimmungen für das Angeln am Rhein in Nordrhein-Westfalen 2024

Veröffentlicht am 28. Dezember 2023 um 09:58

Bestimmungen für das Angeln am Rhein in Nordrhein-Westfalen

 

  • Erlaubt sind 1 Fliegenrute oder 1 Spinnrute oder 2 Handangeln (mit Grund- oder Posenmontagen)
  • Das Angeln auf dem Rhein mit dem Boot ist verboten. 
  • Die jährlichen Fänge von Aalen (Anguilla anguilla) sind nach Zahl und Länge zum Ende des Kalenderjahres mitzuteilen. Eine Fangliste ist dazu zu führen! 
  • Fangmengenbegrenzung:  Aale, Hechte, Karpfen, Zander – höchstens 3 Stück pro Art und Tag.
  • Der Einsatz von Setzkeschern, Köderfischsenken sowie lebenden Köderfischen ist verboten.
  • Wiedereinbürgerung von Langdistanzwanderfischen (ganzjährige Schonzeit) wie Lachs, Meerforelle, Nordseeschnäpel und Maifisch: eventuelle Fänge sind der Rheinfischereigenossenschaft telefonisch (02235 / 95 92 29) oder per E-Mail ( info@rheinfischerei-nrw.de) zu melden.
  • Der Angelplatz ist sauber zu halten. Am Rhein gibt es zudem jährlich den Rhine-Cleanup-Day, an dem Freiwillige am Rheinufer Müll einsammeln.

 

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